COVID-19 · Aktuelle Informationen
01.03.2023 – Aufhebung aller Corona-Verordnungen
Lesezeit 1 Minute
Mit dem aktuellen Beschluss zur Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gelten ab Mittwoch, den 01.03.2023 folgende Regelungen:

Baden-Württemberg hebt alle Corona-Verordnungen zum 1. März 2023 auf


Es gelten folgende Empfehlungen zum allgemeinen Infektionsschutz (Corona/Grippe usw.)

TERMINVERGABE 07321/48 08 155
Bevorzugt telefonisch (zu den Salonzeiten)

BEI TERMINEN
Bei Bedarf freiwilliges Tragen einer Maske
Empfehlung Hände zu desinfizieren nach Betreten des Salons
Empfehlung Abstand zu anderen Personen einhalten

ZUR BEACHTUNG
Bei Anzeichen einer Infektion Termine bitte verschieben


Corona-Teststationen in Heidenheim

Heidenheim
  • Allgemeine Antigen-Schnelltests (Bürgertests) sind seit 30.06.2022 nicht mehr kostenfrei

Service-Informationen für Baden-Württemberg
  • Auffrischimpfung (Booster) 3 Monate nach der Grundimmunisierung möglich
  • Impftermine online buchbar für Heidenheim, Giengen, Ulm und Umgebung unter impftermin-bw.de
  • Möglich sind Erst- und Zweitimpfungen sowie Auffrischimpfungen (Booster)
  • Infos zu allen Impfmöglichkeiten in Heidenheim und Umgebung gibt es hier

Terminbuchungen online sowie telefonisch unter Tel. 0800 282 272 91 (kostenfrei).


Informationskampagne #dranbleibenBW
Quellen:
Landratsamt Heidenheim und Ministerium für Soziales & Integration Ba-Wü. Alle Angaben ohne Gewähr.