COVID-19 · Aktuelle Informationen
01.03.2023 – Aufhebung aller Corona-Verordnungen
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Mit dem aktuellen Beschluss zur Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gelten ab Mittwoch, den 01.03.2023 folgende Regelungen:
Baden-Württemberg hebt alle Corona-Verordnungen zum 1. März 2023 auf
Es gelten folgende Empfehlungen zum allgemeinen Infektionsschutz (Corona/Grippe usw.) TERMINVERGABE 07321/48 08 155 Bevorzugt telefonisch (zu den Salonzeiten)
BEI TERMINEN Bei Bedarf freiwilliges Tragen einer Maske
Empfehlung Hände zu desinfizieren nach Betreten des Salons
Empfehlung Abstand zu anderen Personen einhalten
ZUR BEACHTUNG Bei Anzeichen einer Infektion Termine bitte verschieben
Corona-Teststationen in Heidenheim Heidenheim
Service-Informationen für Baden-Württemberg
Terminbuchungen online sowie telefonisch unter Tel. 0800 282 272 91 (kostenfrei). Informationskampagne #dranbleibenBW
Quellen: Landratsamt Heidenheim und Ministerium für Soziales & Integration Ba-Wü. Alle Angaben ohne Gewähr. |
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